Donnerstag, 3. Mai 2012

#BP #Gauck - vorauseilender Gehorsam beim #ESM und #Fiskalpakt


Zweite Station im Antritts-Reisemarathon des nicht mehr ganz so neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck.
Es zog ihn nach Brüssel, u.a. zum Präsidenten der Europäischen Kommission, Barroso.

Interessant am diesbezüglichen Bericht auf der Website der Süddeutschen Zeitung ist die Art Gaucks.
Weniger "was" er sagt, sondern "wie" er das tut.
Man kann getrost davon ausgehen, dass die meisten Parteien, inkl. SPD und Grüne, Dinge wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie den Fiskalpakt mittragen. Beides möglicherweise erst nach "Nachbesserungen" und "Zugeständnissen" der Regierung(en), aber Zustimmung dürfte wohl auch im Sinne angeblicher "staatspolitischer Verantwortung" gesichert sein.

In der letzten Zeit formierte sich soetwas wie "Opposition", wenn man sie denn überhaupt so nennen kann. Dazu zählen sich die Linkspartei und ein Verein für Demokratie. Gregor Gysi zeigte in einer bemerkenswerten Plenardebatte die kaum zu verhindernden Folgen und mangelnde Kündbarkeit des "Fiskalpakts" auf; Däubler-Gmelin, SPD, tritt als öffentliche Repräsentantin genannten Vereins auf, der Verfassungsbeschwerden erwägt.

Und just in dieser Gemengelage kommt Gauck zur Kommission, also zu so einer Art "Exekutive der EU" und geht nicht nur selbstverständlich davon aus, die notwendigen Umsetzungsgesetze würden von Bundestag und Bundesrat, teilweise erfordern diese verfassungsändernde 2/3-Mehrheiten, "selbstverständlich" beschlossen werden.
Schließlich geht es ihn nur noch um mögliche Klagen vor dem Verfassungsgericht, BVerfG.
Damit macht er seine eigene Haltung bereits vor einer möglichen Gesetzesprüfung deutlich und zeigt indirekt einmal mehr, wie wenig notwendig oder sinnvoll dieses "höchste Staatsamt" geworden ist.
Eine Ausfertigung in Aussicht zu stellen ohne ein Gesetz zu kennen, wenn man mal davon ausgeht, dass dem Bundespräsidialamt bestenfalls Referentenentwürfe vorliegen und diese im Gegensatz zum endgültigen Gesetzestext nicht ausreichen um solche Äußerungen begründet tätigen zu können, widerspricht einer angeblich notwendigen "Prüfung durch den Bundespräsidenten" wie im Artikel 82 Grundgesetz (GG) festgelegt. Zwar steht dort nichts von einer "Prüfpflicht"; es ist aber Kultur und Brauch, dass diese stattfindet, da eine Unterschrift auch verweigert werden kann, wie das beispielsweise bei der Privatisierung der DFS als Bundesbehörde unter Horst Köhler geplant, aber abgelehnt wurde.

Gauck sieht also nicht nur Schritt eins, parlamentarische Mehrheit und Beschlussfassung, wie auch Schritt zwei, seine eigene Gegenzeichnung, sondern auch den möglichen "Schritt drei", welcher gesetzmäßig nur einer ist, wenn es Anlass und Klageerhebung vor dem BVerfG gibt, als gegeben und erwartbar an. Dieses Verfahren habe dann, laut seiner Aussage, keine Chance auf Zustimmung durch die Richter.
Egal, ob er sich damit täuscht oder nicht, lädt er sich und dem Verfahren doch eine gewisse Bürde auf. Und das eigentlich ohne Not, denn außer Druck auf Verfassungsrichter auszuüben bleibt wenig zu tun oder ändern.
Denn der Fiskalpakt als solcher wird nicht grundhaft geändert werden, ist er nicht nur strukturell europäisch und europapolitisch ähnlich und abgestimmt.

Außerdem meint Gauck, es sei "gut", dass ein "verlässliches Vertragswerk mitgestaltet" worden sei, "dass der Bevölkerung eine Akzeptanz des Rettungsschirms ermögliche".
Dabei werden einige Probleme deutlich.

Erstens gab es immer ein "verlässliches Vertragswerk": Den Europäischen Vertrag, EUV. Das Maastrichter Vertragswerk institutionaliserte damals die Verschuldensgrenzen von 60% für das BIP und 3% der Neuverschuldung pro Jahr - es nutzte wenig, da kaum effektiv sanktioniert wurde.
Ist nun aber ein "Automatismus" wie eine "europäische Schuldenbremse" die Lösung? Und kann solches auf europäischer Ebene beschlossen und erzwungener Maßen in nationales Recht umgesetzt werden? "Schuldenbremsen", egal ob sinnvoll oder nicht, wurden ja bereits auf nationaler und Länderebene beschlossen; hier beschränkten sich die Parlamente und Haushaltsgesetzgeber aber selbst. Auf europäischer Ebene verhandelten hauptsächlich die Exekutiven ein Vertragswerk, welches von den Legislativen nur noch abgesegnet werden kann.
Da gab es schon einmal Probleme, als das Verfassungsgericht eindeutig mehr Informations- und Beratungsrechte der Parlamentarier forderte und eine veränderte Gesetzesauslegung bzw. -änderung des "Europaartikels" im GG forderte.

Zweitens ging es niemals um "Akzeptanz in der Bevölkerung".
Gauck tut dabei so, als solle das Verfassungsgericht im Sinne der Bevölkerung und ihrer "Stimmung" entscheiden. Das tut es aber nicht und tat es nie oder wenigstens sehr selten. Es hat sich nach den Buchstaben und der Interpretation der Verfassung zu richten. Dieser sind die "Befindlichkeiten" irgendeines "Volkes" relativ gleichgültig.
Deutlich gewichtiger sind schon parlamentarische Rechte des einzelnen Abgeordneten als Teil des Haushaltsgesetzgebers und der Rechtfertigungsnotwendigkeit vor dem Souverän, dem Wahlvolk.
Wie soll sich ein Parlamentarier vor dem "deutschen Volk" rechtfertigen, wenn er die Grundlage seiner Entscheidung letztlich zwar beschlossen, aber nicht selbst verhandelt hatte?
Wenn eine "Schuldenbremse" zwingt, gewisse Handlungen vorzunehmen und andere zu unterlassen?
Es müsste daher mehr kümmern, ob das "Königsrecht des Parlaments", die Haushaltsgesetzgebung" unzulässig eingeschränkt wird.

Diese mindestens zwei Bedenken werden auch nicht durch Gaucks Worte der "kleinen Augen und engen Herzen" oder von "mehr Europa" geheilt.
Das "mehr Europa" hört und liest man immer wieder und auch jetzt betonen Menschen wie der Bundespräsident, man müsse genau "diese Lehre aus der 'Schuldenkrise'" ziehen. Sowas hat auch nur am Rande mit der ehemaligen DDR zu tun.
Damals, 2008f, war die Lösung, eigentlich Finanzierung, der "Bankenkrise" eine Aufgabe der Nationalstaaten. Die Europäische Kommission und Union beschränkte sich weitgehend auf Ahndung von Wettbewerbsverzerrungen bei angeblich "üppigen Beihilfen". Das aber auch nur bis zu einem gewissen Punkt, wie sich an der Eurohypo zuletzt besehen lässt.
Weshalb, wie er sagte, die Nationalstaaten mittlerweile also "zu klein" geworden seien und allein "nicht mehr stark genug" seien erschließt sich nicht.
Aber auch dieses Thema gab es vor Jahren schon einmal intensiver - Nationalstaaten könnten "in Zeiten der Globalisierung" (allein) nichts mehr regeln. Oder kaum noch etwas.
Trotzdem wurde die Krise, die noch weit größer war als die aktuelle "Schuldenkrise", die im Übrigen originär keine "Staatsschuldenkrise" ist/war, hauptsächlich von Nationalstaaten gelöst und bearbeitet.
Die "Eurokrise" wird mit Mitteln der Nationalstaaten bearbeitet.
Nun könnte man meinen, dies müsse nunmal so sein, weil es ein "mehr Europa" noch nicht gäbe und dies nun endlich "zu schaffen" sei.
Aber auch hier könnte man die Verschwörungstheorie aufbauen, genau solche Krisen würden - wieder einmal - zur weitergehenden "Integration" Europa genutzt.
Zuletzt waren die Äußerungen Gaucks, gerade in dieser Weise, nicht notwendig. Man kann sich auch anderweitig positiv oder gewiss vernehmen lassen, ohne demokratischen Prozessen in dieser Weise vorzugreifen.
Kündigt sich hier etwa ein Bundespräsident an, der die "Freiheit" nach aussen predigt, nach innen und im Sinne gewisser Themen eher eine "bevormundende Haltung" einnimmt?

Aber selbst wenn erfolgte auch das wiederum ohne Befragung der europäischen Völker. Man darf gespannt sein, wie lange dies noch so funktionieren wird - nach der Ablehnung der "Europäischen Verfassung" und Umbenennung in "Lissabon-Vertrag".

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