Montag, 16. April 2012

Zur Unmöglichkeit oder Unsinn "geistigen Eigentums"


"Geistiges Eigentum" ist eigentlich ein Paradoxon.
Alles, was Menschen zum "Eigentum" machen ist materiell.
Ein Stuhl oder ein PKW bspw.
Weil irgendjemand zwar kommen und die Nutzung oder Alleinverfügung für sich beanspruchen kann, ein unbeteiligter Dritter aber wiederum zugunsten des "Eigentümers" intervenieren kann.
Dafür muss die Repressionsmacht und deren Einsatz gerade so hoch sein, dass das Eigentumsverhältnis gewahrt bleibt, die dieses neu beanspruchende Person aber nicht an weiterem, späterem Selbsterwerb von Eigentum gehindert wird.
Ansonsten könnte eine "Eigentumsgesellschaft", eine Gesellschaft die auf Erwerb, Verwendung und Veräußerung von solchem basiert, nicht dauerhaft funktionieren. Es bildeten sich sonst nicht nur recht eindeutig sichtbare Massenarmut und -elend heraus, sondern auch nicht veräußerbare Güter auf der anderen Seite. Woran Eigentümer im Zweifel, bei gestiegenen potenziellen Verkaufserlösen um Vergleich zum Erwerbszeitpunkt, auch kein Interesse haben.
Die Tötung eines Menschen, der versucht sich eines anderen Menschen "Eigentum" anzueignen und damit die Stellung des "Eigentümers" zum Gut selbst aufzuheben bzw. unbotmäßig zu beschränken, wäre sinnlos und kontraproduktiv.
Daraus ergibt sich eine notwendige Selbstbeschränkung bzgl. Mittel- und Sanktionswahl bei etwaigen Verstößen.

Die "Rechtmäßigkeit" eines Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisses wird gesellschaftlich konstruiert und später auf Basis dieser Konstruktion festgestellt.
Der "unbeteiligte Dritte", der ein "rechtsgültiges Eigentumsverhältnis" schützen soll und zum Erhalt der eigenen Legitimationsbasis letztlich auch "muss", ist die gesellschaftliche Verkörperung als "Staat". In Form eines Rechtsobjekts, konstituiert durch Gewaltenteilung zur Setzung, Legislative, Richtung, Judikative, und Erzwingung, Exekutive.
"Materialgüterrecht" sozusagen.


Beim "Immaterialgüterrecht" gibt es für die Sanktionsinstanz des unbeteiligten Dritten, dem Staat, keinen materiellen, physischen Angriffspunkt.
Die Schaffung angeblich "geistigen Eigentums" ist auch nur "geistig", also psychisch, möglich.
Sofern ein Text niedergeschrieben und in Buchform verkauft wird, geht das "geistige Werk" in die materielle Sphäre ein und muss insofern auch nach Materialgüterrecht behandelt werden.
Ein "Verleger" besitzt bspw. die Rechte am Buch und mittels Verhandlungen auch an der Verwertung des Textes. Ansonsten wäre sein "Gut", also das Buch, überhaupt nicht vorhanden und es fände sich kein Markt oder Käufer.
Erst der Übergang des Immaterial- ins Materialgüterrecht ermöglicht also eine marktliche "Verwertung".
Ab diesem Zeitpunkt greifen alle diesbezüglichen staatlichen Sanktionsmechanismen zur Erzwingung und Sicherung der Eigentumsverhältnisse - egal ob im Einzelfalle berechtigt oder nicht.

Den "Schwarzdruck" eines Buches mit "kopiertem" bzw. "geklautem" Text kann der Staat durch Konzessionsentziehung der Verleger, Schließung des Verlages, Inhaftierung der schuldhaften Individuen und Auflösung der Rechtsstellung bzgl. Rechteinhaber zur zivilrechtlichen Anspruchgeltendmachung, sowie letztlich durch Vernichtung des Werkes, Buchs, beenden bzw. beheben.
"Ungeschehen" machen ist nicht möglich, da der Text als solcher ohnehin "in der Welt ist" - egal ob legal oder illegal kopiert. Um die eigentliche Seite des Gutes, dessen individuellen Wert, kann es bei der Durchsetzung also nicht gehen. Vielmehr einzig um die Legitimation von Eigentumsverhältnissen als solchen und der Sanktionsinstanz zur Aufrechterhaltung des Leumunds desselben.
Dies alles gilt aber auch nur solange, wie sich die Parameter dieses Systems, also bspw. die Sanktionsnotwendigkeit und die Art und Struktur des unbeteiligten Dritten, nicht ändern.

Die Frage, ob ein Gut "schneller als jemals zuvor" verfielfältigt werden kann, kann keine Kategorie zur Bewertung des Eigentumsverhältnisses, des Sanktionsmechanismus oder dessen Funktionsweise sein.
Einen PKW kann man mit genügend Aufwand und Kapital, sofern die natürlichen Ressourcen vorhanden und ausreichend (abbaubar) sind, unbegrenzt verfielfältigen und bauen. Wiewohl dieser PKW dann trotzdem mit notwendig immer neuen natürlichen Ressourcen irgendwelcher Art produziert wurde, an welchen irgendjemand ebenfalls "Eigentum" geltend machen dürfte.
Bei reiner "Software" ändert sich an der grundsätzlichen Verfielfältigungsart nichts, nur weil die Verfielfältigung schneller vonstatten gehen kann.
Man könnte auch einfach behaupten, dass Systeme, wie "soziale Netzwerke" a la "Facebook", etc., einfach "zu offen konstruiert" wurden. Und zwar absichtlich, von den Anbietern so gewollt. Quasi als "Testballon", was denn "gehen kann". Irgendwann kommt eben jemand und nutzt den möglichen Spielraum vollständig aus und überzieht sogar um zunächst zu versuchen, wie weit er gehen kann. Stoppt dann niemand, geht man auch noch ein Stück weiter.
So lief das bei Facebook und der gesamten staatlich und legislativ lange Zeit schwächlich und kritisch unterbeleuchteten "digitalen Wirtschaft", wäre es doch ohne Weiteres möglich gewesen, ein Werk, egal ob Buch, Foto, etc. eindeutig zu kennzeichnen und damit wenigstens in einer (geschlossenen) Datenbank und Systemumgebung, welche die "sozialen Netzwerke" schon im Sinne ihres Geschäftsmodells zunächst sein wollen/müssen, verfolg- und löschbar zu machen.

Freilich wird man dem Verschieben über diese "Subsystemgrenze" damit nicht herr; eine solche Regelung müsste allgemein verbindlich erklärt worden sein und mindestens national durchsetzbar. Wohlgemerkt: Nationale Durchsetzbarkeit ist durch Möglichkeiten der Server-Beschlagnahmung weitgehend gegeben, siehe "Kino.to".
International sieht es dort bedeutend schlechter aus.
Dort kann, aufgrund mangelnder Rechtssetzung und Rahmenübereinkünfte, nur auf "best practice" und einem funktionalistischen "spill-over" Effekt gehofft werden: Wenn es sich bei dem einen Staat als "gesamtwirtschaftlich ertragreich", damit "sinnvoll", erweist und zu geringen Kosten durchsetzbar ist, könnten auch andere entwickelte Staaten diesen Weg gehen.
Raubkopien chinesischer, etc. Art können dabei aber nicht verhindert werden.

Das macht einen bedeutenden Problempunkt deutlich: Aufgrund der Notwendigkeit zur ökonomischen Selbstverwertung des Individuums im gesellschaftlichen Wettbewerb zur individuellen physischen Reproduktion, wird der Erwerb von "Wissen" und Gütern jeglicher Art nicht nur "sinnvoll", sondern zum "Zwang", irgendwann sogar zur "Überlebensfrage". Dann nämlich, wenn alle Ressourcen und Zugangsquellen zu "materieller Reproduktion" weitgehend ausgeschöpft sind und sich schlicht nichts finden lässt.
Dann ist der Versuch, illegal an Material zu gelangen, fast schon "erwartbar". Dem entspricht auch profaner realer Diebstahl, ist nur ungleich schwieriger zu bewerkstelligen als im teilweise schlecht bzw. kaum regulierten World-Wide-Web.
Der Zwang immer das "Neueste" zu besitzen und "besitzen zu müssen" um gesellschaftlich und im Konkurrenzkampf nicht ins Hintertreffen zu geraten führt zur ökonomischen Logik des Einzelnen, sich das (immaterielle) Gut so kostengünstig wie möglich zu besorgen.
Besitzt man das für eine Arbeitsstelle notwendige Material nicht, kann man sich gar nicht das theoretische und im evtl. Umsetzung folgende praktische Wissen zur Erlangung der Zugangsvoraussetzungen, "Zertifikate" in einer "Zertifikategesellschaft" aneignen.
Daraus ergibt sich auch eine soziale Kontrollfunktion, sofern es keine allgemein kostenfreie Zugänge zu Bildung gibt: Nur im ökonomischen Wettbewerb bereits mindestens ein Mal Erfolgreiche können sich und ihren Nachkommen den Zugang zu Voraussetzungen für den späteren Aufstieg bzw. Ressourcenkontrolle bieten.
Profane Selektionsmechanismen.
Das funktioniert im Übrigen mit jeder Art von Gut, immateriell ebenso: Ob die heruntergeladene Musik im "Freundes- und Bekanntenkreis" gerade "in" ist und daher zum "Mitreden" gehört "werden muss" oder das Buch zum Erlernen spezifischer Kompetenzen oder zu deren Ausbau notwendig ist, spielt nur eine untergeordnete, spezifische, Rolle. Die Funktion und Wirkung ist ähnlich.

Da und weil die Sanktionsmechanismen so schwach ausgeprägt sind und sich aus dem möglichst kostensparenden Konsum der Güter ein so großer Vorteil anderen gegenüber entspinnen kann, werden die, die sich an "Recht und Gesetz" halten in beider Hinsicht ins Hintertreffen geraten: Die Moralvorstellungen werden gesellschaftlich ausgehölt und es dürfte schwieriger werden sie gegen die kostenbasiert-bewertenden Angriffe von aussen zu verteidigen.
Außerdem müssen noch die allgemeinen Kosten für Erwerb und Nutzung des Gutes einkalkuliert werden, welche die Wahrscheinlichkeit der späteren Ressourcenkontrolle jedenfalls dann erschweren, wenn die vorher vorhandenen Ressourcen, Geld bspw. nicht übermäßig üppig gesät gewesen sind.
Wer verliert ist also aus dieser Sicht eine "Mittelschicht", die verfolgt werden und im Sanktionsfalle durch Vorhandensein von eigenem "Eigentum" schmerzhaft belangt werden kann. Von Armut betroffene Menschen kann man ins Gefängnis stecken, ihnen darüber hinausgehend bis auf spätere potenzielle Akkumulation von Gütern, welche durch die eigene soziale Position ohnedies eingeschränkt sein dürfte, kaum etwas nehmen.
Eher "reiche" Menschen müssen zwar ebenso mit einer Haftstrafe und Strafzahlungen rechnen, für sie "lohnt" sich diese Wette aber bei sonst gleichen Voraussetzungen, da die Mittelaufwendung zum Zugang zu Ressourcen vorher relativ geringer war als bei den anderen Gruppen. Im Sinne der "Verhältnismäßigkeit" darf im Übrigen davon ausgegangen werden, dass bis auf einen gewissen Vermögensteil nicht über Gebühr belastet werden wird.

Individuell ist das förderlich und wird positiv sanktioniert, gesellschaftlich und im Sinne der Immaterialgüterproduktion ist dies, durch die mangelnde Sanktionsmacht des Dritten, fragwürdig und sogar kontraproduktiv.
Nicht nur, da das Gut durch Verfielfältigung im Sinne einer Marktlogik an "Wert" verliert, was ja eigentlich nur im Sinne physischer Verwertung gelten kann. Denn ein Buch und damit Text verliert nicht dann an bspw. "intellektuellem Wert", weil er vielfach kopiert und gelesen wird. Im Gegenteil waren für die "Entstehung" bzw. spätere Einordnung von "Standardwerken" gerade mannigfache Rezeption dieser Werke notwendig. Sofern die Herstellung und Verteilung selbst "materiell" bleibt, was auch im Internet-Kontext, da auf Servern und Strom, also Materialismen basierend, so bleibt, behindert die mangelnde Verwertbarkeit des Ersterem die Herstellung des Letzterem.

"Geistiges Eigentum" ist insofern ein Paradoxon, da von vornherein keine Sanktionsmöglichkeit eines Dritten zur Aufrechterhaltung des Eigentumsverhältnisses bestünde.
Dies wird erst im Übergang zum Materialgut möglich.
Gedanken lassen sich nicht kontrollieren - und genau solches impliziert aber der Terminus "geistiges Eigentum". Er ist schlicht nicht sinnvoll anwendbar.
Denn ein niedergeschriebener Text, egal ob virtuell auf Servern oder in einem Buch "gespeichert", ist nicht mehr "geistig" sondern "physisch".
Die Kommunikation ist die einzige Möglichkeit eines relativ "objektiven" Transfers eines "geistigen Produkts". "Relativ" weil es eine "Objektivität" eigentlich nicht geben kann, sondern nur ein "Höchstmaß an objektiver Individualität".
Die "black box"-Metapher Luhmanns oder die Sender-Empfänger-Problematik diverser Kommunikationstheorien verdeutlichen das.

"Geistiges" entzieht sich schlicht jeder Sanktionsform, sofern man im demokratischen, freiheitlichen und menschenwürdigen Raum verbleiben möchte.
Der handhabbare Übergang zum "materiellen Gut" entzieht sich wiederum diesen ethisch-moralisch fundamentalen Grundsätzen und wandelt sich zum menschlichen Konstrukt.
Mit allen Parametern und Voraussetzungen die solches notwendig besitzt.
Die "Vernichtung geistigen Eigentum" ist auch nur durch die Vernichtung des "Produzenten", in dem Falle des Menschen, möglich.
Dies aber schließt jedenfalls unsere Gesellschaft durch das allgemeine Tötungsverbot, die Todesstrafe und sehr scharfe Sanktionsmechanismen aus.

"Geistiges Eigentum" ist auch aus anderem Blickwinkel undenkbar und unlogisch.
Man nehme an, man habe einen Gedanken, der so von noch keinem anderen Menschen gedacht wurde. Sehr unwahrscheinlich, da vieles von vielen Menschen gedacht wurde, aber, aufgrund der Interaktion menschlicher mit "natürlichen" Systemen und menschlicher Subsysteme überhaupt, möglich.
Dieser Gedanke ist so "revolutionär", dass er patentiert, also geschützt, werden müsste. Damit man selbst die Verwertungsrecht erhält und den Staat nutzen kann, dies innerhalb der Gesellschaft zu erzwingen.
Und damit die eigene physische Reproduktion zu sichern.
Der Übergang ist hier also recht "fließend".
Nur lässt sich der Gedanke nicht "patentieren", denn dazu müsste man ihn nicht nur bis zum Letzt-Urprung zurückverfolgen; auch müsste der Zeitpunkt des Auftretens bekannt und es möglich sein, die Verwendung des Gedankens zur Basis weiterer Gedanken oder darauf aufbauender, materieller, Produkte unmöglich zu machen.
Dies ist schlicht unmöglich.

Wenn es eine grundlegende zwischenmenschliche Interaktion ist, die Menschen überhaupt zu dem befähigt was man die "Entfaltung der Kognition" auf Basis biologischer Determinanten nennen könnte, dann müsste man auch die Einzelschritte dahin schützen. Denn der Gedanke konnte sich ja nur auf diese Weise entwickeln.
Ein "Urheberrecht", auch das "geistige Eigentum", muss einen "Urheber" ganz eindeutig feststellen können um ihn physiologisch zu sanktionieren/im Bedarfsfalle sanktionieren zu können. Im Innen- wie Außenverhältnis.
Die Gedanken eines Menschen sind aber ohne die Entäußerung anderer Menschen, was bspw. das "Sprachlernen" des Ersten ermöglicht, kaum denk- oder erwartbar.
"Sprache" ist durch Stimmbänder und Luft in Materie gegossene Gedanken.
Daher müsste dann auch Luft und die Biologie zur Erzeugung geschützt werden. Biologisch, also physisch-manifest, ist sowas gleichwohl recht leicht möglich, da Menschen über Kenntnis von Gegenständlichkeit, Materie und Kausalitätsprinzip verfügen.
Welche im Übrigen auch nur "überliefert" und vorher gedacht wurden, bis man sie aufschrieb und materiell fassbar machte.

Die "Urheberschaft" müsste bis zum ersten prinzipiell dazu in der Lage gewesenen Menschen zurückgehen.
Ist sehr konstruiert, sicher.
Geht man aber davon aus, dass "Lernen" gleich einer Art "Imitation" ist, und nur das und der Aufbau darauf in Interaktion mit der Umwelt "Gedanken" ermöglichen und notwendig machen, dann muss man die jeweiligen Stufen und Ebenen betrachten.
Gesellschaft und Staat mögen sich hier regelnd oder gestaltend einmischen, Normen aufstellen und versuchen mit solchen sozialen Normen prä-materiell zu "sanktionieren" - dies kann und wird aber nicht die Durchschlags- und Wirkkraft ereichen können, zumindest dauerhaft in menschlicher Interaktion mit seiner Umwelt, wie physiologische Sanktion.
"Geistigkeit" ist die Ur- und recht "absolute" Form einer "gesellschaftlichen Arbeitsteilung", wie sie der materielle Kapitalismus nachzuahmen versucht.
Nur existieren dabei noch weniger Schranken, wiewohl eine Rückkopplung zwischen materieller und immaterieller Produktion, Arbeitsteilung, Erwerb und Entäußerung besteht.

Ein in einem "konservativen Elternhaus" aufgewachsener späterer Unternehmer wird, durch seine Erziehung und Prägung, vermutlich einen gewissen Spielraum bei "geistiger Produktion und Innovation" besitzen, welcher ja immer per se durch irgendetwas begrenzt wird.
Konservative nehmen dann ihr Menschenbild und führen es einfach auf "biologische Determinanten" zurück, dass einige eben "mehr Können" besitzen als Andere und damit mehr bekommen und "verdienen" können, "weiter kommen", etc.
Fatal nur, dass daraus ein gesellschaftliches Dogma erwächst, was sich selbst bestätigt und tradiert.
Dies ist im Übrigen bei einer zu stark nivellierenden Sichtweise nicht grundlegend anders.
Oben genannter Unternehmer interagiert mit Menschen und seiner Umwelt anders als Andere. Aufgrund von ihm nicht reflektierter oder bekannter Einflüsse wird er zu einer Vergleichsbasis differente Entscheidungen treffen.
Damit unterscheiden sich auch die "geistigen Werke", weil schon Weltzugang und -verarbeitung differieren.
Daraus wird dann die sprichwörtliche "gesellschaftliche Pluralität" auch materiell konstruiert.
Das alles ist aber nicht ohne Grundlage: Die Eltern gaben gewisse Auffassungen und Werte, eben "nicht reflektierte Einflüsse, an das Kind weiter. Deren Eltern dies wiederum bei ihnen taten.

Und so kommt man zu einer nicht enden wollenden Kette nivellierender Stränge bis man am Ende bei einer Art "Ur-Mensch" ankommt, der diese kognitiven Fähigkeiten zur Perfektion entwickelte und es (evolutionär) notwendig erschien genannte Differenzierungen auszuprägen bzw. zu entwickeln.
Damit ist dies überhaupt die Basis für einen möglichen Wettbewerb oder für ein "Urheberrecht" und keineswegs erst die Folge davon.

Etwas verrechtlichen zu wollen, was im Hinblick auf materielle Sanktion zunächst erst einmal notwendig individuell verortbar sein müsste, es aber nicht ist, kann konsequenterweise nicht funktionieren.
Bleibt nur die materielle Sphäre und die Grenzen schadhaft überwindende Aussage, "immaterielle Güter" seien gesellschaftlich gesehen "materielle", also sanktionierbare, Güter.
Dabei werden gewisse notwendige Schritte aber im Sinne einer allgemeinen Verwertungslogik notwendig gewollt übergangen.
Einen "Urheber" mit dem "Aussprecher eines Gedankens" definieren zu wollen ist jedenfalls nicht ausreichend.
Dann müsste man auch argumentieren, dass es kein "immaterielles Gut" gäbe, sofern der Gedanke nie ausgesprochen wurde.
Das ist aber falsch, denn nur weil er nicht materialisiert wurde, ist er für das denkende Individuum ja vorhanden. Denn ein "Gut" wird ja nicht erst gesellschaftlich zu einem solchen, es kann für das Inviduum selbst ja schon eines ohne den größeren Menschenkontext sein. "Verwertbar" wird es, in Konkurrenz zu anderen, dadurch aber nicht.
Mindestens kann das behauptet werden, ohne dass eine sinnvolle Nachprüfbarkeit gegeben wäre.
Und wie verhält man sich, wenn eine rationelle Nachprüfbarkeit nicht gegeben ist? Man kann dann jedenfalls nicht ins Materialgüterrecht wechseln und Sanktionsmechanismen verschärfen.
Denn nur darum geht es letztlich bei der Diskussion um das "Urheberrecht" - um den Anteil am verwerteten materiellen Gut.
Ein "immaterielles Gut" lässt sich überhaupt nicht verwerten oder sanktionieren, es ist also verräterisch von "Urheberrecht" oder gerade "geistigem Eigentum" überhaupt zu sprechen.
Gerade letzteres spricht logischer Überlegung geradezu Hohn.
Man kann es anders diskutieren, wenn man will, dann sollte man es aber auch tun und andere Worte verwenden.
Dass ein Textautor nicht genügend an der Bereitstellung des später innerhalb eines Buches verwerteten Textes verdient, ist Sache des Materialgüterrechts und entzieht sich einer Diskussion "geistiger Urheberschaft".
Selbst wenn dies metaphorisch gemeint sein sollte, ist diese Bildsprache schlecht und nötigt geradezu zu Widerspruch und Kritik.

"Verwerterrecht" im "Materialgüterrecht" passt dann in jedem Falle besser als das Paradoxon eines "geistigen Eigentums", welches sich nicht nur dem Eigentumsbegriff enzieht, welcher konstruiert ist, sondern selbst dann nur materiell genutzt bzw. diskutiert wird.

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