Donnerstag, 12. April 2012

Der (un)mündige Patient soll Hilfe bei Rechnungslegung der Zahnärzte erhalten


Nun wollen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auch private Rechnungen von Zahnärzten prüfen, welche den Versichteren einen großen Eigenanteil einer Behandlung auferlegen.
Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Interessant ist dabei weniger die Änderung einer bisherigen Systematik sondern dahinter stehende Prämissen.
So heisst es
"Ein Patient könne nicht beurteilen, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone wirklich richtig und angemessen sei.".

Das heisst nichts anderes, als dass ein Patient nicht in der Lage sei, einen privaten Anteil einer Rechnung sinnvoll zu beurteilen.
Einige Veränderungen im Gesundheitssystem in den letzten Jahren, für manche noch nicht weitgehend genug, wurden aber gerade mit dem angeblich "mündigen Patienten" begründet.
Diverse Reformvorstellungen, bspw. der FDP, laufen auf "mehr Eigenverantwortung", u.a. durch Ausweitung des Rechnungsstellungsprinzips von den Zahnärzten hin auch zu anderen Behandlungen innerhalb der GKV, wie Haus- oder Fachärzten, hinaus.Stichwort "Kostenerstattungsprinzip" im Koalitionsvertrag CDU/CSU und FDP von 2009:
"Wir  wollen  die  Transparenz  für  Ärztinnen  und  Ärzte  sowie  Versicherte  erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten."

Mir war schon vor Jahren unklar, wie ein Patient die "Angemessenheit" einer Rechnung beurteilen soll, sofern er sich weder mit dem Markt für Medizinprodukte, noch den jeweiligen Gebührenordnungen detailliert auskennt.
Nun kann man dies durch eine weitere anteilige Prüfung durch die GKVen ersetzen - nur sind diese nicht wiederum an eher geringen Anteilen privater Finanzierungen interessiert?
Allgemein geringe Anteile und tatsächlich gezahlte Rechnungen und deren Höhen?

Der "mündige Patient" ist auch nach Jahren weiterer Diskussionen und angeblich "kostendämpfender" Wirkungen weiterhin ein Mythos. Hier geht es um nichts anderes als Kostenübertragung auf den Patienten, welcher später nach dem Erstattungsprinzip mit den Kassen um eine Erstattung ringen muss.
Wenn eine Übernahme im Behandlungsfalle zeitnah aber nicht mehr vorgeschrieben ist, kann und wird es nicht nur Streitigkeiten geben - Patienten werden auf Kosten und Rechnungen sitzen bleiben. Und das ist gewollt.
Es mag richtig sein, dass Patienten, also Kostenstellen und Beitragszahler gleichermaßen im System, erst dann über die teilweise hohen Kosten ihrer Behandlung informiert werden, wenn sie eine Rechnung in die Hand bekommen.
Falsch wäre daraus schließen zu wollen, ein nicht vorhandener "mündiger Patient" könne im Vorhinein auf eine möglichst geringe Rechnungshöhe, folglich geringe Kosten, hinwirken.
Gerade bei allgemeinen Behandlungen muss sich der Patient auf die Aussage über "medizinische Notwendigkeit" des Arztes bzgl. von ihm wünschenswert zu erbringender Leistungen verlassen können.
Zumal dabei die diversen Notfall- oder akut-Maßnahmen gar nicht betroffen sein können, kann sich ein Patient doch dabei nicht noch Gedanken über seine Kosten machen. Zutreffen und treffen soll es vermutlich eher "Luxusbehandlungen", sofern man also nicht mit akut behandlungsbedürftigen Symptomen zum Arzt geht.

Die Rechnungsprüfung durch Versicherer wie den Gesetzlichen wäre eine Alternative um dem Patienten eine Vergleichsgrundlage an die Hand zu geben.
Und eigentlich sollten genau diesese Versicherer einen Anreiz haben, so wenig wie möglich zu zahlen und Kosten damit an den Patienten überzuwälzen oder vorher zu senken.
Vorher passiert da fast gar nichts.
Nachher liegt ein nicht unwesentliches Interesse der GK-Versicherungen auch in der Verdrängung der privaten Versicherungen. Geringe vom Patienten übernommene Rechnungsbeiträge an Ärzte, welche auch privat Versichterte behandeln und abrechnen, könnte zu einer Abkehr dieser Ärzte von den PKVen hin zu den GKVen führen.
Womit man aber nicht erreichte, was man eigentlich erreichen wollte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen