Freitag, 19. Februar 2010

#Helene #Hegemann und die überfällige Diskussion des #Urheberrechts

Zum ersten Mal las ich von Helene Hegemann und den Plagiats-Vorwürfen überblicksweise in einem Artikel auf FAZ.NET.

Da man selbst gerne schreibt und ab und an wissenschaftliche Artikel und Arbeiten schreiben und lesen darf, war ich zunächst überrascht ob der Vorwüfe und gerade der Dimension, welche das Thema hatte und noch bekommen sollte.
Da soll eine 17-jährige "Jungautorin" einen Roman, "Axolotl Roadkill", in Teilen von anderen Autoren abgeschrieben, deren Werke einfließen lassen und keine Quellen offen gelegt haben.
Ist dies im Wissenschaftsbetrieb nachweisbar, verliert man nicht nur an Reputation, wie Jürgen Graf auf ZEITOnline später schreiben sollte, sondern auch die Anstellung bzw. alle bisherigen Prüfungsleistungen als Studierender. Dies kann sogar zur Exmatrikulation führen.

Ein zweiter verbundener Themenkomplex ist das gesellschaftlich normierte Verwertungsrecht, was im Urheberrechtsgesetz und dem "Schutz des geistigen Eigentums" zum Ausdruck kommt.
Verwertungs- und Produktionsinteresse, wie schon im Zusammenhange mit Castingshows erneut kritisiert.
Befürworter argumentieren, die Künstler müssten von ihren geistigen Errungenschaften und deren Veräußerung/Kopien "leben", also zum Ressourcen- und Wartentausch in unserer Gesellschaft befähgt werden.
Abgesehen davon, dass das wiederum nur durch Marktinstrumente und -prozesse gesteuert wird und durch den Mediencharakter des Geldes ein ungleicher Tausch möglich wird, ist der "Wert" eines Stücks oder Textes bestenfalls ex-post und durch andere Menschen bestimmbar.

Viel wichtiger als dieser Komplex aber die grundlegende Frage eines Copyrights als eine von sozialen Prozessen abgelöste und ablösbare Produktionsform.
Denn etwas innergesellschaftliches, aus der Gesellschaft und deren Interaktion selbst heraus geborenes verkaufen zu wollen wäre zwar möglich.
Für alles lassen sich prinzipiell Preise finden - und wenn eine eigens dafür eingerichtete Komission tätig wird, so Märkte versagen.
Allerdings erfolgte die Honoration des Werkes, also der anerkannten "individuellen Leistung" nur für eine Person und deren Fähigkeit, soziale Interaktion zu erkennen und für ihre Zwecke zu monopolisieren.

Philosophisch gesehen ist die Diskussion noch interessanter, schließlich kann man eben diesen gesellschaftlichen Zirkel als ursächlich und unmöglich für eine urheberrechtliche Monopolisierung verstehen.
Wenn Menschen die Welt erst durch andere Menschen, mithin Sozialisation erfassen und in ihrer Vielfalt begreifen und später für sich nutzbar machen können, kann ein menschlicher Schaffensprozess auch nicht davon unabhänig betrachtet werden.
Das hiesse, dass jegliche menschliche Entäußerung nicht nur schon einmal getätigt wurde, sondern geradezu essenziell für weitere und auch diese gerade hier geschriebenen wäre.
Damit könnte kein Mensch für eigene Gedanken ein Urheberrecht beanspruchen.

Aus diesem Blickwinkel müsste sich auch Helene Hegemann oder andere wie Thomas Mann nicht des plagierens oder auch der "Montagekunst" zichtigen lassen.
Es wäre geradezu eine Notwendigkeit.
Und der Tod für jegliches Copyright und Verwertung menschlicher Gedanken und künstlerischer Prozesse.

Erinnert mich am Rande auch an den, u.a. marxistischen, "Entfremdungsbegriff" des Menschen von seiner Arbeit bzw. dem resultierenden Produkt, wofür er "bezahlt" wird. Quasi eine Art "Ablasshandel". Beides ermöglicht nach heutiger Lesart die Entwicklung einer Gesellschaft und moderne Arbeitsteilung und Fortschritt.
Das allein ist noch wenig kritikwürdig, könnte man daraus auch ein Überdenken der allzu restriktiven Verfolgungen von Urheberrechtsverstößen schließen.

Schnell war in der "Causa Hegemann" auch von der "neuen Umgangsart" der vermeindlichen "Jugend" mit Eigentum, gerade dessen virtueller Umsetzung, die Rede.
So war der Wortzusammenhang "Copy&Past-Generation" fast ein Schimpfwort und emanzipatorisch-revolutionärer Aufruf zugleich.
Eine Generation, so hiess es, die wie keine andere mit dem Internet augewachsen sei und seine "Potenziale" ausreizen und nutzen könne; mithin die "Digital natives" statt "digital immigrants".
Nebst solcher ob ihrer Unbedeutung grotesk anmutenden Kunstworte ist genau diese latent positive Haltung fehl am Platze.
Eine Haltung einer Gesellschaft, in der etwas in Bewegung ist und die sich selbst nicht sicher ist, was "Eigentum" und "Urheberrecht" sein kann und soll.

Da gibt es die leidige Diskussion der "Biopatente".

Wissenschaftler entdecken Gene, Proteine oder andere organismische Strukturen des menschlichen Körpers, modifizieren sie, bringen sie zur Anwendung oder melden einfach die Entdeckung zum Patent an.
Ein Patent über etwas, das sie nicht schufen.
Über etwas, das modifiziert oder unmodifiziert Leben retten oder beenden kann und damit einen "höheren" als den rein individuellen Verwertungsnutzen widerspiegelt.
Diese Patente könnten eine Menge Geld und Reputation einbringen, sie zuzulassen aber Wissenschaft und Medizin weiter monopolisieren und Fortschritt um Jahre zurückwerfen, mindestens behindern.

In diese Gesellschaft setzt also die 17-jährige Hegemann ihren Roman, der zunächst übereuphorisch ob seiner Härte, klaren Worte und offener Brutalität gefeiert wird.
Als ich gestern Rezensionen des Buchversenders Amazon, sind auf der ersten Seite überwiegend negativ geschrieben und im Kern genauso wertlos wie die feuilletonistischen Einlassungen ohne Eigenlektüre des Buches, sah, wollte ich mir ja schon fast ein Exemplar bestellen.
Man liest die Verachtung der Bewertenden auch auf den Literaturbetrieb heraus.
Auch mir kam der Gedenke der Heuchelei: Als hätte nur Hegemann abgeschrieben.
Bestätigt wurde dies fundiert von Grafs Artikel, indem er von Goethe, Mann und Brecht schrieb.
Schriebe ich morgen ein Buch, so könnte ich auch nicht jedes Zitat oder jede Einlassung, welche ich von einem anderen Menschen hörte oder las in diesem belegen.
Der entscheidende Unterschied für die Basis der Zumessung einer Urheberrechtsverletzung ist der Übergang von der Sprache zum (geschriebenen) Wort. Und zwar eines Wortes, das geschützt wird.
Niemand käme auf den Gedanken einen "Wert" eines Gedankens oder Wortes aus einem gemeinsamen Gespräch einzuklagen, nur oder gerade weil jemand durch die Verwertung, Produktion eines verkaufbaren und verkauften Werkes, einen individuellen Nutzen erzielt.

Gerade das wäre auch fragwürdig, ginge man doch davon aus, dass ebendiese Worte von jedem genutzt werden können.
Und durch die Veröffentlichung soll dies plötzlich anders sein.
Hierbei entsteht etwas rein künstliches, wofür es so keine (natürliche) gesellschaftliche Grunlage gibt.
Alle guten und fortschrittlichen Dinge, aus denen wiederum neues und verwertbares entsteht, sind doch so bedingt.

Hegemanns Auftritt bei Harald Schmidt war auch nicht so schlecht, wie von einigen selbst ernannten Kritikern per Yotube-Kommentarfunktion eingeschätzt.
Nachdenklich und für eine 17jährige erfreulich "reif" parlierte sie angeregt mit Schmidt und parierte auch zwei pikante Anwürfe, da sie nicht wisse, was in ihrem Buch stünde und sie es doch einmal lesen solle. Sie selbst allerdings kokettierte vor Schmidt damit, dass sie sich nicht an alles erinnern könne, schließlich sei nicht alles von ihr und andere könnten fragliche Passagen verfasst haben.
Weidermanns Appell in der FAZ, nochmals "von vorne" anzufangen, geht allerdings fehl.
Das "Problem", gerade des Urheberrechts und dessen Reichweite ist in der Welt und Diskussion.
Die Piratenpartei diskutiert es seit langem, während andere Parteien eher legislatieren und exekutieren, statt zu erklären und gesellschaftliche Interessen und Standpunkte offenzulegen.

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