Mittwoch, 25. November 2009

KEV - Elektrogeräteentsorgungsvergütung

Ich komme gerade von einer Deponie des Kommunalen Entsorgungsvereins Vogtland (KEV) aus meiner nicht-unmittelbaren Nähe.

Abgegeben und entsorgt wurde Auslegware sowie kleinere Elektrogeräte.
Für ersteres muss entweder eine Gebühr entrichtet oder mittels jährlich-kostenloser Sperrmüllentsorgung der Verwertung übergeben werden.
Die Entsorgung von Elektrogeräten ist kostenfrei, da sich Hersteller der Geräte zur Entsorgung verpflichteten und Entsorungshöfe als Zwischenstationen fungieren.

So weit, so einfach, so gut.

Was mich stutzig macht, ist die Tatsache der Entsorgungsfinanzierung.
Für die von mir abgegebenen Elektrogeräte musste kein Antrag mit Aufführung Art resp. Zahl oder Umfang/Gewicht der Produkte abgegeben werden.
Wenn dem standardmäßig so ist, kann die Vergütung durch die Hersteller nur pauschal erfolgen.
Diese Pauschale mutmaßlich an einem durchschnittsverbrauch oder Geräteausstoss gemessenen Umfang berechnet.
Allerdings ist es ein Aufwands- und Ressourcen-, damit Kostenunterschied, ob man einen 21-Zoll-Monitor oder eine Computermaus entsorgt.
Ersteres sollte, aufgrund Größe, Verarbeitung und Produktmasse/Zusammensetzung der Bestandteile und Gewicht, teurer sein.
Doch kann man alles entsorgen ohne solche Angaben oder Zählungen.
Nach der Teilung entsorgungsfähiger Produkte ist weiterhin keine Einzelzumessung für einen jeweiligen Hersteller machbar.
Das bedingt, dass die ausgeschriebenen Pauschalen zumindest dann nicht ausreichen, wenn aus irgendwelchen Gründen mehr Elektrogeräte entsorgt werden als im Vergleichszeitraum mit Vergleichsvergütung.

Wer bleibt dann auf den eventuellen Zusatzkosten sitzen, wenn es nicht möglich ist, individuelle Herstellerverantwortlichkeiten zuzumessen?
Wird dann die Entsorgungsvergütung ebenso pauschal angehoben?
Wenn nicht, bleiben die Entsorgungsunternehmen auf den Kosten sitzen, in dem Falle ein privatwirtschaftlich geführtes das die Dienstleistungsgebühren erhöhen muss um die zusätzlichen Kosten aufzufangen.
Sollten die Hersteller dafür dann tatsächlich nicht aufkommen, blieben die Einwohner im Einzugsbereich darauf sitzen.

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