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Donnerstag, 29. März 2012

#Piraten und #Schuldenbremse, alternativlos und falsch

Dürfen sich Parlamente und Staaten selbst kasteien?Dürfen sie Regelungen treffen, die zukünftig nur noch durch zweidrittel-Mehrheiten in einer oder mehreren Kammern änderbar sind?
Die demokratische Legitimation leidet darunter nicht, bleibt das Parlament doch gemäß allen Wahlrechtsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutschland gewählt und gibt sich seine Arbeitsweise in freier, recht autonomer Entscheidung in einer Geschäftsordnung.

Ein Beispiel für die Relevanz der Frage sind die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes zusammen mit dem "Ewigkeitsartikel": Letzterer legt fest, so wurde es zumindest von bildungsinsitutionellen Multiplikatoren stets verkündet, dass die ersten 20 Artikel der Verfassung letztlich gar nicht geändert - und damit auch nicht abgeschafft - werden können. Ursache, Idee und Wirkung unbeachtet. Zu obigem gehören dann auch das Rechtsstaats-, Bundesstaats und Sozialstaatsprinzip.
Beschlossen wurde das Grundgesetz vom parlamentarischen Rat.
Es gibt aber noch einen anderen Artikel der sinngemäß besagt, das "Deutsche Volk" könne sich in Volksabstimmung selbst eine neue, die alte Verfassung ersetzende, Verfassung geben.
Damit sind natürlich sofort auch die alten ersten zwanzig sowie der "Ewigkeitsartikel" hinfällig.