Jetzt will man ihm auch noch die offizielle, militärlastige Amtsverabschiedung nehmen.
Christian Wulff möge doch überlegen, auf den "Großen Zapfenstreich" durch die Bundeswehr für seine Person zu verzichten.
Ein "Gefallener", könnte man wieder sagen. Geschrieben wurde vom "aufgestiegenen Emporkömmling", seine kranke Mutter gepflegt und aus kleinen Verhältnissen nach oben gekommen habe er sich "falsche Freunde" gesucht oder zugelassen.
Das alles geht sogar so weit, dass auch die Kritik an längst festgelegten gesetzlich gültigen und normierten Regelungen mindestens verbal gerüttelt wird: Dem "Ehrensold" bspw.
Dieser "Ehrensold" war auch schon zu Zeiten Köhlers sinnfrei, auch damals gab es ein wenig Kritik am gezahlten Wagen, dem Büro und Fahrer.
Jetzt aber an bereits lange feststehenden Normen zu rütteln ist nicht rechtsstaatlich. Man muss Wulff nicht mögen, doch genießt er mindestens soetwas wie "Vertrauensschutz". Das also, was jeder kleine Konsument Produzenten gegenüber oder Arbeitnehmern Arbeitgebern gegenüber geltend machen.
Zum Zeitpunkt des Amtsantritts und nun zur Amtsaufgabe ist der Ehrensold gültiges Recht.
Ihm steht das Geld also zu.