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Montag, 9. Juli 2012

Sinnfreie quantitative Aufregung über Veränderung des Meldewesens

Keine Ahnung, weshalb sich jetzt wieder aufgeregt wird.

Vielleicht sollten die, die sich über den angeblich nicht funktionierenden Parlamentarismus, bis zum "Laientheater", ereifern, nicht nur ihren, sondern auch den allgemeinen Verfall über Kenntnis von Sitten, Strukturen und praktischen Handlungen innerhalb des politischen Systems beklagen.
Da wurde ein Änderungs- bzw. Modernifizierungsgesetz zum Melderecht in einer nur spärlich besuchten Plenarsitzung des Bundestages beschlossen.

Festzustellen ist zunächst, dass gegen keine rechtlichen Grundlagen, weder aus dem Grundgesetz noch unbedingt der Geschäftsordnung des Bundestagses, verstoßen wurde.
Lassen wir mal die offensichtlich problematischen Folgen dieser Änderung weg, ist die Aufmachung des Medienprotests sehr durchsichtig; mithin wird an niedere Instinkte ungebildeter Menschen appelliert.
So machte die WELTOnline mit der Verlinkung der Beschlussfassung auf ein Video des Deutschen Bundestags auf und beklagte fast ausschließlich Dauer der Abstimmung, die "57 Sekunden", sowie mangelnde Anwesenheit diverser Abgeordneter.
Da werden Menschen mal wieder für dumm verkauft, die ansonsten gerne darauf verwiesen werden, wie "beschwerlich" so ein Abgeordnetenjob doch sei, nicht jeder Abgeordnete jedes Gesetz und jede Änderung durchdringen könnte, dass die eigentliche Arbeit in Ausschüssen stattfinde und so weiter, und so fort.

Es ist nicht selten, dass zweite und dritte Lesungen eines Gesetzentwurfs in dieser Geschwindigkeit vollzogen werden; im Gegenteil dürfte dies die Regel sein.
An der reinen Dauer ist auch nichts zu kritisieren, wurden Redebeiträge doch zu Protokoll gegeben - ein Fakt, mit dem sich die WELT erst gar nicht aufhielt.
Solche Protokollierungen sind aber ebenso eher die Regel, denn Ausnahme. Wollte man jedes Thema mit einer ausführlichen Diskussion würdigen, ergäbe sich schnell die ominöse "Arbeitsunfähigkeit" des Parlaments.

Kritisiert wird des Weiteren die Anwesenheitsquote der Parlamentarier. Diese war in der Tat gering. Aber auch das ist keine Ausnahme - bei diversen Beschlüssen findet solches statt.
Für die eigentliche Arbeit im Parlament existieren Ausschüsse, die Entwürfe und Beschlussfassungen vorberaten und erstellen. In diesen werden die eigentlichen Verhandlungen und Modifikationen ausgehandelt, besprochen und verabschiedet.
In vorliegendem Falle wurde einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses, bei schwarz-gelber Mehrheit, von ebendieser schwarz-gelben Mehrheit zugestimmt.
Auch bei ausführlicher Debatte und vollständiger Anwesenheit aller Abgeordneten hätte es dabei also mutmaßlich keine Änderung gegeben.

Was beim Betreuungsgeld noch im Interesse der Opposition gewesen war, dürfte hier eben nicht in derselben gelegen haben: Die Beschlussunfähigkeit des Parlaments feststellen zu lassen und damit die Sitzung abbrechen und auflösen zu lassen.
Dies wäre mit einem Antrag der parlamentarischen Geschäftsführer der Opposition, deren Stellvertreter, etc., recht unproblematisch möglich gewesen.
Somit sollte die Opposition keine zu große Lippe riskieren - anscheinend war ihr aus diversen Gründen nicht daran gelegen.
Fatal dann natürlich, dass dies Wasser auf die Mühlen struktureller Kritiker, wie die Piratenpartei und ihr stellvertretender Vorsitzender Nerz, bedeutet.
Die Unkenntnis derer, dass es
"diese Lesungen ja mit einem guten Grund - damit es eben den notwendigen Zeitraum für Beratungen"

gäbe, macht es nur noch schlechter. Es gibt klare Regeln im Grundgesetz und der Geschäftsordnung, wann welche Lesung auch ohne Aussprache mit Zustimmung der Mehrheit übergangen werden kann. Formal war hier alles korrekt.

Wo lebten die Kritiker in den letzten Jahren und Jahrzehnten? Und jetzt sollten auch die, die angeblich von "später politischer Sozialisation" zu erzählen pflegen, schweigen.
Soetwas, Verfahrensabläufe bei Gesetzesbeschlüssen, gehört zum Grundwissen eines Staatsbürgers und Einwohner dieses Landes.
Nicht erst als Stellvertreter der Piratenpartei sollte man sich über solches mokieren - auch wenn man erst dann vermutlich öffentliche mediale Wahrnehmung finden mag.
Auch die mediale Aufregung ist wohlfeil - vermutlich weiß man mal wieder nicht das Sommerloch zu füllen.

Donnerstag, 24. Mai 2012

Ist das die Auseinandersetzung der "Bürgerlichen" mit den #Piraten? #FAZ und #Ponader - Nazivergleich und #ZAPP

Wie war das?
Martin Delius, Mitglied der Piratenpartei, verglich gegenüber dem Spiegel den "Aufstieg der Piratenpartei" mit dem "Aufstieg der NSDAP" in einem spezifischem Zeitraum.

Medien schrieben von einem "rechtsextremistischen" oder "rechtsradikalen" Problem in der Partei, der ehemalige Bundesvorsitzende Nerz gab sogar öffentlich zu Protokoll, solch "Dummes" sollte man nicht äußern, bzw. sich überlegen, was man sagte.

Dass anscheinend niemand so recht vor Nazi-Vergleichen gefeit ist, oder auch "bürgerliche Medien" durchaus darauf anzuspielen pflegen, stellte nun "ZAPP", Medienjournal im NDR, in seiner Rubrik "durchgezappt" dar.
Die FAZ habe sich später, auch nach Twitter-Mitteilung Schirrmachers, "entschuldigt", den Bundesgeschäftsführer Ponader in eine Reihe oder in einem Atemzug mit dem "Gesellschaftskünstler" Hitler gesetzt zu haben.

Hat die FAZ, so als "Rechtsextremismus der Mitte", also auch ein "Problem"?



Donnerstag, 29. März 2012

#Piraten und #Schuldenbremse, alternativlos und falsch

Dürfen sich Parlamente und Staaten selbst kasteien?Dürfen sie Regelungen treffen, die zukünftig nur noch durch zweidrittel-Mehrheiten in einer oder mehreren Kammern änderbar sind?
Die demokratische Legitimation leidet darunter nicht, bleibt das Parlament doch gemäß allen Wahlrechtsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutschland gewählt und gibt sich seine Arbeitsweise in freier, recht autonomer Entscheidung in einer Geschäftsordnung.

Ein Beispiel für die Relevanz der Frage sind die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes zusammen mit dem "Ewigkeitsartikel": Letzterer legt fest, so wurde es zumindest von bildungsinsitutionellen Multiplikatoren stets verkündet, dass die ersten 20 Artikel der Verfassung letztlich gar nicht geändert - und damit auch nicht abgeschafft - werden können. Ursache, Idee und Wirkung unbeachtet. Zu obigem gehören dann auch das Rechtsstaats-, Bundesstaats und Sozialstaatsprinzip.
Beschlossen wurde das Grundgesetz vom parlamentarischen Rat.
Es gibt aber noch einen anderen Artikel der sinngemäß besagt, das "Deutsche Volk" könne sich in Volksabstimmung selbst eine neue, die alte Verfassung ersetzende, Verfassung geben.
Damit sind natürlich sofort auch die alten ersten zwanzig sowie der "Ewigkeitsartikel" hinfällig.

Mittwoch, 21. März 2012

Das war nichts, Herr #Nerz! #piraten #piratenpartei zur #nachhaltigkeit in der #faz

Irgendwie hätte ich nicht gedacht, dass die Piratenpartei ein Thema wie "Nachhaltigkeit" aufgriffe. Wobei "Piratenpartei" in deren Duktus wohl zuviel gesagt/geschrieben wäre, geht man dort doch nach meinem bisherigen Verständnis von einer gewissen "Meinungspluralität" aus - selbst ein Vorsitzender muss daher nicht für abstrakt konstruierte "Mehrheit" sprechen, sofern diese überhaupt konstruiert werden soll.
Jedenfalls interessierte mich die innerparteiliche Diskussion zum Thema des vom Vorsitzenden Nerz losgetretenen Diskurses innerhalb der FAZ.
"Nicht besonders gelungen, Herr Nerz!" war mein erster Gedanke beim überfliegenden Lesen.

Das gesamte Thema "Nachhaltigkeit" ist eines doch eher mit "den Grünen" assoziiertes. Kein Grund natürlich für eine andere Gruppierung oder Partei, dieses nicht aufzugreifen.
Modernisieren oder wenigstens verändert betrachten sollte man es dann aber schon. Ansonsten liegt die Annahme vermeintlicher "Kopie" doch zu nahe.