Posts mit dem Label bundespräsident werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label bundespräsident werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 3. Mai 2012

#BP #Gauck - vorauseilender Gehorsam beim #ESM und #Fiskalpakt


Zweite Station im Antritts-Reisemarathon des nicht mehr ganz so neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck.
Es zog ihn nach Brüssel, u.a. zum Präsidenten der Europäischen Kommission, Barroso.

Interessant am diesbezüglichen Bericht auf der Website der Süddeutschen Zeitung ist die Art Gaucks.
Weniger "was" er sagt, sondern "wie" er das tut.
Man kann getrost davon ausgehen, dass die meisten Parteien, inkl. SPD und Grüne, Dinge wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie den Fiskalpakt mittragen. Beides möglicherweise erst nach "Nachbesserungen" und "Zugeständnissen" der Regierung(en), aber Zustimmung dürfte wohl auch im Sinne angeblicher "staatspolitischer Verantwortung" gesichert sein.

In der letzten Zeit formierte sich soetwas wie "Opposition", wenn man sie denn überhaupt so nennen kann. Dazu zählen sich die Linkspartei und ein Verein für Demokratie. Gregor Gysi zeigte in einer bemerkenswerten Plenardebatte die kaum zu verhindernden Folgen und mangelnde Kündbarkeit des "Fiskalpakts" auf; Däubler-Gmelin, SPD, tritt als öffentliche Repräsentantin genannten Vereins auf, der Verfassungsbeschwerden erwägt.

Und just in dieser Gemengelage kommt Gauck zur Kommission, also zu so einer Art "Exekutive der EU" und geht nicht nur selbstverständlich davon aus, die notwendigen Umsetzungsgesetze würden von Bundestag und Bundesrat, teilweise erfordern diese verfassungsändernde 2/3-Mehrheiten, "selbstverständlich" beschlossen werden.
Schließlich geht es ihn nur noch um mögliche Klagen vor dem Verfassungsgericht, BVerfG.
Damit macht er seine eigene Haltung bereits vor einer möglichen Gesetzesprüfung deutlich und zeigt indirekt einmal mehr, wie wenig notwendig oder sinnvoll dieses "höchste Staatsamt" geworden ist.
Eine Ausfertigung in Aussicht zu stellen ohne ein Gesetz zu kennen, wenn man mal davon ausgeht, dass dem Bundespräsidialamt bestenfalls Referentenentwürfe vorliegen und diese im Gegensatz zum endgültigen Gesetzestext nicht ausreichen um solche Äußerungen begründet tätigen zu können, widerspricht einer angeblich notwendigen "Prüfung durch den Bundespräsidenten" wie im Artikel 82 Grundgesetz (GG) festgelegt. Zwar steht dort nichts von einer "Prüfpflicht"; es ist aber Kultur und Brauch, dass diese stattfindet, da eine Unterschrift auch verweigert werden kann, wie das beispielsweise bei der Privatisierung der DFS als Bundesbehörde unter Horst Köhler geplant, aber abgelehnt wurde.

Gauck sieht also nicht nur Schritt eins, parlamentarische Mehrheit und Beschlussfassung, wie auch Schritt zwei, seine eigene Gegenzeichnung, sondern auch den möglichen "Schritt drei", welcher gesetzmäßig nur einer ist, wenn es Anlass und Klageerhebung vor dem BVerfG gibt, als gegeben und erwartbar an. Dieses Verfahren habe dann, laut seiner Aussage, keine Chance auf Zustimmung durch die Richter.
Egal, ob er sich damit täuscht oder nicht, lädt er sich und dem Verfahren doch eine gewisse Bürde auf. Und das eigentlich ohne Not, denn außer Druck auf Verfassungsrichter auszuüben bleibt wenig zu tun oder ändern.
Denn der Fiskalpakt als solcher wird nicht grundhaft geändert werden, ist er nicht nur strukturell europäisch und europapolitisch ähnlich und abgestimmt.

Außerdem meint Gauck, es sei "gut", dass ein "verlässliches Vertragswerk mitgestaltet" worden sei, "dass der Bevölkerung eine Akzeptanz des Rettungsschirms ermögliche".
Dabei werden einige Probleme deutlich.

Erstens gab es immer ein "verlässliches Vertragswerk": Den Europäischen Vertrag, EUV. Das Maastrichter Vertragswerk institutionaliserte damals die Verschuldensgrenzen von 60% für das BIP und 3% der Neuverschuldung pro Jahr - es nutzte wenig, da kaum effektiv sanktioniert wurde.
Ist nun aber ein "Automatismus" wie eine "europäische Schuldenbremse" die Lösung? Und kann solches auf europäischer Ebene beschlossen und erzwungener Maßen in nationales Recht umgesetzt werden? "Schuldenbremsen", egal ob sinnvoll oder nicht, wurden ja bereits auf nationaler und Länderebene beschlossen; hier beschränkten sich die Parlamente und Haushaltsgesetzgeber aber selbst. Auf europäischer Ebene verhandelten hauptsächlich die Exekutiven ein Vertragswerk, welches von den Legislativen nur noch abgesegnet werden kann.
Da gab es schon einmal Probleme, als das Verfassungsgericht eindeutig mehr Informations- und Beratungsrechte der Parlamentarier forderte und eine veränderte Gesetzesauslegung bzw. -änderung des "Europaartikels" im GG forderte.

Zweitens ging es niemals um "Akzeptanz in der Bevölkerung".
Gauck tut dabei so, als solle das Verfassungsgericht im Sinne der Bevölkerung und ihrer "Stimmung" entscheiden. Das tut es aber nicht und tat es nie oder wenigstens sehr selten. Es hat sich nach den Buchstaben und der Interpretation der Verfassung zu richten. Dieser sind die "Befindlichkeiten" irgendeines "Volkes" relativ gleichgültig.
Deutlich gewichtiger sind schon parlamentarische Rechte des einzelnen Abgeordneten als Teil des Haushaltsgesetzgebers und der Rechtfertigungsnotwendigkeit vor dem Souverän, dem Wahlvolk.
Wie soll sich ein Parlamentarier vor dem "deutschen Volk" rechtfertigen, wenn er die Grundlage seiner Entscheidung letztlich zwar beschlossen, aber nicht selbst verhandelt hatte?
Wenn eine "Schuldenbremse" zwingt, gewisse Handlungen vorzunehmen und andere zu unterlassen?
Es müsste daher mehr kümmern, ob das "Königsrecht des Parlaments", die Haushaltsgesetzgebung" unzulässig eingeschränkt wird.

Diese mindestens zwei Bedenken werden auch nicht durch Gaucks Worte der "kleinen Augen und engen Herzen" oder von "mehr Europa" geheilt.
Das "mehr Europa" hört und liest man immer wieder und auch jetzt betonen Menschen wie der Bundespräsident, man müsse genau "diese Lehre aus der 'Schuldenkrise'" ziehen. Sowas hat auch nur am Rande mit der ehemaligen DDR zu tun.
Damals, 2008f, war die Lösung, eigentlich Finanzierung, der "Bankenkrise" eine Aufgabe der Nationalstaaten. Die Europäische Kommission und Union beschränkte sich weitgehend auf Ahndung von Wettbewerbsverzerrungen bei angeblich "üppigen Beihilfen". Das aber auch nur bis zu einem gewissen Punkt, wie sich an der Eurohypo zuletzt besehen lässt.
Weshalb, wie er sagte, die Nationalstaaten mittlerweile also "zu klein" geworden seien und allein "nicht mehr stark genug" seien erschließt sich nicht.
Aber auch dieses Thema gab es vor Jahren schon einmal intensiver - Nationalstaaten könnten "in Zeiten der Globalisierung" (allein) nichts mehr regeln. Oder kaum noch etwas.
Trotzdem wurde die Krise, die noch weit größer war als die aktuelle "Schuldenkrise", die im Übrigen originär keine "Staatsschuldenkrise" ist/war, hauptsächlich von Nationalstaaten gelöst und bearbeitet.
Die "Eurokrise" wird mit Mitteln der Nationalstaaten bearbeitet.
Nun könnte man meinen, dies müsse nunmal so sein, weil es ein "mehr Europa" noch nicht gäbe und dies nun endlich "zu schaffen" sei.
Aber auch hier könnte man die Verschwörungstheorie aufbauen, genau solche Krisen würden - wieder einmal - zur weitergehenden "Integration" Europa genutzt.
Zuletzt waren die Äußerungen Gaucks, gerade in dieser Weise, nicht notwendig. Man kann sich auch anderweitig positiv oder gewiss vernehmen lassen, ohne demokratischen Prozessen in dieser Weise vorzugreifen.
Kündigt sich hier etwa ein Bundespräsident an, der die "Freiheit" nach aussen predigt, nach innen und im Sinne gewisser Themen eher eine "bevormundende Haltung" einnimmt?

Aber selbst wenn erfolgte auch das wiederum ohne Befragung der europäischen Völker. Man darf gespannt sein, wie lange dies noch so funktionieren wird - nach der Ablehnung der "Europäischen Verfassung" und Umbenennung in "Lissabon-Vertrag".

Sonntag, 18. März 2012

Der Gewählte - zum Amt des Bundesprädidenten, #Gauck und die #bv15 #bv2012


Heute wurde Joachim Gauck also erwartungsgemäß zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP, gewählt.

Überraschender die recht "hohe" Anzahl an Stimmenthaltungen, welche sich also weder für Gauck, die Kandidatin der LINKEn, Beate Klarsfeld, oder den Kandidaten der NPD entscheiden konnten oder wollten.
Die Zustimmung von etwa 990 Delegierten der Bundesversammlung dürfte etwa 80 Prozent ergeben; zwischen 10 und 12 Prozent für Klarsfeld und noch einmal etwa so hohen Enthaltungsanteil.

Freitag, 9. März 2012

Gauccupy - #gauck, #occupy und Parlamentarismus


Als ich gestern die Nachdenkseiten überflog, bemerkte ich in den täglichen "Hinweisen" einen Verweis auf ein neues Buch von Albrecht Müller zum Thema Bundespräsident und Joachim Gauck.

Zunächst dachte ich an eine Art "Scherz", da ein roter Bucheinband mit Klappentext und Titel auf das weitere Lesen aufmerksam machen wollten; außerdem dachte ich nicht, dass es in der kurzen Zeit schon erste Bücher zum Thema gäbe.
Vielleicht wird gerade solches zukünftig "Ebooks" den Weg ebnen, lassen sich diese doch deutlich schneller und kostengünstiger produkzieren und vertreiben als gedrucktes Material.

Ohne das Buch oder den Webseiteneintrag (an-)gelesen zu haben, kamen mir noch einige kritische Würdigungen zum Thema Gauck in den Sinn. Ansatzweise versuchte ich das in meinem Beitrag "Jetzt kommt Gauck" bereits anzudeuten.

Mittwoch, 7. März 2012

Jetzt nehmt ihm doch nicht alles! #wulff


Jetzt will man ihm auch noch die offizielle, militärlastige Amtsverabschiedung nehmen.
Christian Wulff möge doch überlegen, auf den "Großen Zapfenstreich" durch die Bundeswehr für seine Person zu verzichten.

Ein "Gefallener", könnte man wieder sagen. Geschrieben wurde vom "aufgestiegenen Emporkömmling", seine kranke Mutter gepflegt und aus kleinen Verhältnissen nach oben gekommen habe er sich "falsche Freunde" gesucht oder zugelassen.
Das alles geht sogar so weit, dass auch die Kritik an längst festgelegten gesetzlich gültigen und normierten Regelungen mindestens verbal gerüttelt wird: Dem "Ehrensold" bspw.

Dieser "Ehrensold" war auch schon zu Zeiten Köhlers sinnfrei, auch damals gab es ein wenig Kritik am gezahlten Wagen, dem Büro und Fahrer.
Jetzt aber an bereits lange feststehenden Normen zu rütteln ist nicht rechtsstaatlich. Man muss Wulff nicht mögen, doch genießt er mindestens soetwas wie "Vertrauensschutz". Das also, was jeder kleine Konsument Produzenten gegenüber oder Arbeitnehmern Arbeitgebern gegenüber geltend machen.
Zum Zeitpunkt des Amtsantritts und nun zur Amtsaufgabe ist der Ehrensold gültiges Recht.
Ihm steht das Geld also zu.

Sonntag, 4. März 2012

Gauck kommt


Jetzt bekommt die Bundesrepublik Deutschland also den Bundespräsidenten Joachim Gauck.
Schon vor zwei Jahren sollte er durch die Bundesversammlung, nominiert von Rot-Grün, gewählt werden; damals erhielt der Schwarz-Gelbe Kandidat Christian Wulff die Mehrheit.

Am Abend seiner Nominierung machte Gauck mir einen zu "freudigen" Eindruck hinsichtlich seiner Nominierung durch den "Parteienstaat"; dem "Staat" als solchem steht er ja eher distanziert gegenüber.
So war das die ganze Nominierung doch ein rechter "Eiertanz" und im Gegensatz zu seinen direkten Amtsvorgängern, teilweise noch im Amt oder erst später, hörte oder las man von ihm noch nichts über eine mögliche Befürwortung eines Plebiszits über den Bundespräsidenten.

Samstag, 3. Juli 2010

#Köhler, #Gauck, #Wulff und die Wahl zum #BP in der #bv10 #mygauck

Eigentlich wollte ich mich zur, irgendwann zum medial-vermittelten Zirkus ausgearteten Bundespräsidentenwahl nicht weiter äußern.
Einige Dinge und kontrafaktische öffentliche Äußerungen nötigen mich allerdings dazu.

Zunächst trat Horst Köhler in einer für sein Amt selbst "unwürdigen" Art zurück, verhielt sich fast wie ein Kind als er dies in der Pressekonferenz im Schloss Bellevue erklärte.

Ideologisch stand Köhler mir niemals nahe, weshalb ich mit seinem Rücktritt kein Problem habe.
Trotzdem ist der Anlass selbst eher nichtig.
Zwar war seine Äußerung zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen mittels militärischer Gewalt im Anschluss an seine Afghanistanreise nicht nur "missverständlich", wie dargetan, sondern schlicht einfältig und dumm.
Mit einer solchen Äußerung stellt man sich per se außerhalb des bundesrepublikanischen Verfassungskonsens, der jegliche Angriffskriege verbietet und nur Verteidigungskriege sowie UN-legitimierte Einsätze bzw. Landesverteidigung ermöglicht.
Beides trifft in Köhlers Ansinnen wohl nicht zu.

Im Allgemeinen stand Köhler der Finanzindustrie und auch dem ständig so einseitig kritisiertem "Neoliberalismus" für meine Begriffe zu nahe.
Allerdings müsste man lange suchen, wenn man etwas substanziell "Gegeteiliges" in den bundesrepublikanischen Eliten auftun wollte.
Daher mutete mir seine Kritik an den "Monstern", den Banken, äußerst durchsichtig und fragwürdig an.
Als ich sie zum ersten Male hörte war ich fast sprachlos: Solch eine Äußerung passte einfach nicht zu Köhler und seinen sonstigen Äußerungen.
Des Weiteren trug sie nichts sinnvolles zu Veränderung im Denken oder praktischen politischen Handeln bei.
Bis dato war er auch eher blass geblieben - für mich aber kein großer Kritikpunkt.

Tatsächlich bedauerlich und geradezu infam find ich die Auflösung des Parlaments im Jahre 2005 durch Köhler, welche im Nachhinein zur Machtübernahme der Großen Koalition durch Wahl führte.
Dieses Vorgehen war kodifikatorisch-verfassungsrechtlich legitim, verstieß meiner Ansicht nach aber nach dem Inhalt und Ansinnen der Verfassung. Meine Auffassung wurde vom BVerfG nicht geteilt.
Die Begründungen, die übermäßige Krisenrethorik Köhlers mutet schon seltsam an, überlegt man sich den wirtschaftlichen "Einbruch" der letzten Jahre - ein Sinken des BIP von bspw. 5%.
Solches war zum damaligen Zeitpunkt weder sichtbar noch erwartbar.
Trotzdem begründete Köhler damit seine Zustimmung zur Auflösung des Parlaments nach getürkter vertrauensfrage Gerhard Schröders.
Hier zeigt sich der Durchgriff prinzipiell ideologischer Denkansätze und Wünsche mit praktisch politischem Handeln.
Und es zeigt, dass im BVerfG sowie Bundespräsidialamt "nur" Menschen sitzen, deren Gestaltungswille selbst mehr bestimmt als die tatsächlich stattfindende Gestaltung.


Nun wurde am vorigen Mittwoch der Kandidat der Schwarz-Gelben Koalitionsregierung im Bund zum Nachfolger Köhlers durch die 14. Bundesversammlung von Bundestag und Bundesrat gewählt.
Diese Wahl war in der Konsequenz absehbar, allein die Art und der Zeitpunkt disponibel.

Im Gegensatz zu vielen anderen sehe ich in der eher "späten" Wahl, dem dritten Wahlgang, für Schwarz-Gelb nicht nur keine aufziehende Instabilität, sondern sogar "das Beste, was ihnen passieren konnte".
In den ersten beiden Wahlgängen wurde die absolute Mehrheit jeweils verfehlt, Abgeordnete der Koalition konnten sich also mutmaßlich Gehör für das als "suboptimal" wahrgenommene interne Klima verschaffen.
FDP-Abgeordnete konnten sich bspw. zwei Mal ihr "Mütchen" kühlen und deutlich machen, dass sie evtl. doch gerne Gauck gewählt hätten.
Dieses Ventil war notwendig.
Als es dann im dritten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit zur Wahl Wulffs reichte, zeigte das Stärke.
Wenn es darauf ankommt, steht die Mehrheit obgleich sie nicht einmal notwendig war; die einfache Mehrheit war ihm ohnehin fast sicher.

Vor diesem Hintergrund verblassen als "Achtungserfolg" wahrgenommene Wahlergebnisse Gaucks.
Im Allgemeinen sehe ich wenig Grund und Anlass zu dessen plötzlich massiv gestiegener Popularität und Medienpräsenz.
Die Menschen und Medien benutzen ihn für etwas, was er expressis verbis ablehnt: Gegen den "Parteienstaat".
Wiewohl Parteien als solche unabhängig spezifischer Charakteristika, Richtungen und Führungseliten weiterhin die beste Option zur dauerhaften, systematischen und an Änderungen interessierten Kanalisierung von Interessen und deren Artikulation darstellen.
Jede "Freie Wählervereinigung" ist letztlich eine Partei, ob gewünscht oder distanziert oder nicht, jede "Anti-Partei" also selbst "Partei".
Und Parteien im Übrigen Vereine.
Aber das ist eine andere Sache.

Bei äußerem wachsenden Druck neigen geschlossene Systeme zur Erhöhung des inneren Drucks.
In diesem Falle führt er zur Konsolidierung.
Da die FDP momentan äußerst schlecht dasteht und ein fast desaströses veröffentlichtes Bild abgibt kann sie kein Interesse an bspw. Neuwahlen haben.
Damit ist nicht davon auszugehen, dass die parlamentarische Mehrheit zur Disposition steht - und nur darauf kommt es letztlich an.

Vielmehr glaube ich, dass sich die Festigkeit und Stabilität durch äußeren Druck sogar festigen wird.
Innerhalb der Parteien werden die Messer gewetzt; im Gegensatz zur Bundeskanzlerin wette ich nicht auf den allseitigen Ämterverbleib eines Guido Westerwelle in der FDP.

Durch den klaren und eindeutigen Wahlgang, durch die Präsenz der Stärke einer absoluten Mehrheit bei Notwendigkeit einer relativen, machen die Abgeordneten aber auch einen Willen deutlich.
Medial wird man das nicht so leicht zerreden können obwohl sich die SPD und andere Oppositionsparteien nachvollziehbar und richtigerweise viel Mühe geben dies als Misserfolg darzustellen.

Auffällig war wieder einmal, wie schnell es ein urkonservativer Mann wie Gauck zu solcher öffentlicher Bedeutung bringen konnte.
Stoiber meinte bei Illner zuletzt, Gauck sei wahrscheinlich "noch konservativer" als Wullf.
Womit er sogar richtig liegen dürfte.
Der Vorschlag durch Rot-Grün und dessen Art und Weise muten daher äußerst durchsichtig an.

Das Scheinargument, durch eine Wahl Gaucks hätte sich die LINKE auch öffentlich ihrer "DDR-Vergangenheit" entledigen können, ist mithin nicht nur durchsichtig sondern schlichter Unsinn.
Kein Medium wie der Spiegel bspw. ließe sich von genannten Berichterstattungen durch einen von der LINKEn unterstützten Bundespräsidenten abhalten.
Und u.a. darum geht es.

Am Ende ist egal, wer in Bellevue präsidiert - aktiven politischen Einfluss hat er ohnehin kaum.
Er kann, wie bei der Parlamentsauflösung 2005 und einiger verweigerter Gesetzesunterschriften zu sehen, positive und negative Entscheidungen treffen.
Er ist auch nur ein Fähnchen im Wind.
Da er nur eine einzige Person darstellt, glücklicherweise ohne größere Kompetenz.

Ich plädiere im Kern schon seit Jahren für eine Verfassungsänderung zur Abschaffung dieses Amtes.
Eine Wahl durch das Volk könnte nur mit einer weiteren Kompetenzreduktion einher gehen.
Dass dazu die Verfassung und Stückweit deren Gefüge verändert werden müssten, ist nicht verwunderlich.
Das Amt des Bundespräsidenten allerdings ist kein sinnvoller Ansatzpunkt zum Ausbau partizipativer demokratischer Elemente. Diese sollte schon in den Parteien Einzug halten.

Es gab dann auch noch Stimmen, die nach einem "Bürgerpräsidenten" suchten oder suchen wollten.
Solches ist natürlich antidemokratisch, fast aristokratisch-autoritär.
Es gibt keinen "Präsidenten für das ganze Volk", weil es schon kein "Volk" als monolitisches Wesen gibt.
Dies wäre für eine Kollektivrepräsentanz aber mindestens notwendig.
Alles andere muss notwendigerweise zu Mehrheitswahlen und daher Pluralrepräsentationen führen.
Weshalb eine Amtsvergabe ohne "Wahlkampf" ebenso vordemokratiosch illusionär anmutet.
Diese Zeiten gab es nie und mutmaßlich wären sie auch für immer vorbei.
Ich erwarte eine massive Repolitisierung und Repolarisierung.
Wie auch immer sind Rufe nach "einem Präsidenten", der alles und jeden integrierte suchen nach einem "Führer" alten Gewandes. Und damit unsinnig und falsch.

und das von denen, die sich selbst als ach so groß Demokraten im Gegensatz zum "Parteienstaat" feiern.