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Donnerstag, 3. Mai 2012

#BP #Gauck - vorauseilender Gehorsam beim #ESM und #Fiskalpakt


Zweite Station im Antritts-Reisemarathon des nicht mehr ganz so neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck.
Es zog ihn nach Brüssel, u.a. zum Präsidenten der Europäischen Kommission, Barroso.

Interessant am diesbezüglichen Bericht auf der Website der Süddeutschen Zeitung ist die Art Gaucks.
Weniger "was" er sagt, sondern "wie" er das tut.
Man kann getrost davon ausgehen, dass die meisten Parteien, inkl. SPD und Grüne, Dinge wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie den Fiskalpakt mittragen. Beides möglicherweise erst nach "Nachbesserungen" und "Zugeständnissen" der Regierung(en), aber Zustimmung dürfte wohl auch im Sinne angeblicher "staatspolitischer Verantwortung" gesichert sein.

In der letzten Zeit formierte sich soetwas wie "Opposition", wenn man sie denn überhaupt so nennen kann. Dazu zählen sich die Linkspartei und ein Verein für Demokratie. Gregor Gysi zeigte in einer bemerkenswerten Plenardebatte die kaum zu verhindernden Folgen und mangelnde Kündbarkeit des "Fiskalpakts" auf; Däubler-Gmelin, SPD, tritt als öffentliche Repräsentantin genannten Vereins auf, der Verfassungsbeschwerden erwägt.

Und just in dieser Gemengelage kommt Gauck zur Kommission, also zu so einer Art "Exekutive der EU" und geht nicht nur selbstverständlich davon aus, die notwendigen Umsetzungsgesetze würden von Bundestag und Bundesrat, teilweise erfordern diese verfassungsändernde 2/3-Mehrheiten, "selbstverständlich" beschlossen werden.
Schließlich geht es ihn nur noch um mögliche Klagen vor dem Verfassungsgericht, BVerfG.
Damit macht er seine eigene Haltung bereits vor einer möglichen Gesetzesprüfung deutlich und zeigt indirekt einmal mehr, wie wenig notwendig oder sinnvoll dieses "höchste Staatsamt" geworden ist.
Eine Ausfertigung in Aussicht zu stellen ohne ein Gesetz zu kennen, wenn man mal davon ausgeht, dass dem Bundespräsidialamt bestenfalls Referentenentwürfe vorliegen und diese im Gegensatz zum endgültigen Gesetzestext nicht ausreichen um solche Äußerungen begründet tätigen zu können, widerspricht einer angeblich notwendigen "Prüfung durch den Bundespräsidenten" wie im Artikel 82 Grundgesetz (GG) festgelegt. Zwar steht dort nichts von einer "Prüfpflicht"; es ist aber Kultur und Brauch, dass diese stattfindet, da eine Unterschrift auch verweigert werden kann, wie das beispielsweise bei der Privatisierung der DFS als Bundesbehörde unter Horst Köhler geplant, aber abgelehnt wurde.

Gauck sieht also nicht nur Schritt eins, parlamentarische Mehrheit und Beschlussfassung, wie auch Schritt zwei, seine eigene Gegenzeichnung, sondern auch den möglichen "Schritt drei", welcher gesetzmäßig nur einer ist, wenn es Anlass und Klageerhebung vor dem BVerfG gibt, als gegeben und erwartbar an. Dieses Verfahren habe dann, laut seiner Aussage, keine Chance auf Zustimmung durch die Richter.
Egal, ob er sich damit täuscht oder nicht, lädt er sich und dem Verfahren doch eine gewisse Bürde auf. Und das eigentlich ohne Not, denn außer Druck auf Verfassungsrichter auszuüben bleibt wenig zu tun oder ändern.
Denn der Fiskalpakt als solcher wird nicht grundhaft geändert werden, ist er nicht nur strukturell europäisch und europapolitisch ähnlich und abgestimmt.

Außerdem meint Gauck, es sei "gut", dass ein "verlässliches Vertragswerk mitgestaltet" worden sei, "dass der Bevölkerung eine Akzeptanz des Rettungsschirms ermögliche".
Dabei werden einige Probleme deutlich.

Erstens gab es immer ein "verlässliches Vertragswerk": Den Europäischen Vertrag, EUV. Das Maastrichter Vertragswerk institutionaliserte damals die Verschuldensgrenzen von 60% für das BIP und 3% der Neuverschuldung pro Jahr - es nutzte wenig, da kaum effektiv sanktioniert wurde.
Ist nun aber ein "Automatismus" wie eine "europäische Schuldenbremse" die Lösung? Und kann solches auf europäischer Ebene beschlossen und erzwungener Maßen in nationales Recht umgesetzt werden? "Schuldenbremsen", egal ob sinnvoll oder nicht, wurden ja bereits auf nationaler und Länderebene beschlossen; hier beschränkten sich die Parlamente und Haushaltsgesetzgeber aber selbst. Auf europäischer Ebene verhandelten hauptsächlich die Exekutiven ein Vertragswerk, welches von den Legislativen nur noch abgesegnet werden kann.
Da gab es schon einmal Probleme, als das Verfassungsgericht eindeutig mehr Informations- und Beratungsrechte der Parlamentarier forderte und eine veränderte Gesetzesauslegung bzw. -änderung des "Europaartikels" im GG forderte.

Zweitens ging es niemals um "Akzeptanz in der Bevölkerung".
Gauck tut dabei so, als solle das Verfassungsgericht im Sinne der Bevölkerung und ihrer "Stimmung" entscheiden. Das tut es aber nicht und tat es nie oder wenigstens sehr selten. Es hat sich nach den Buchstaben und der Interpretation der Verfassung zu richten. Dieser sind die "Befindlichkeiten" irgendeines "Volkes" relativ gleichgültig.
Deutlich gewichtiger sind schon parlamentarische Rechte des einzelnen Abgeordneten als Teil des Haushaltsgesetzgebers und der Rechtfertigungsnotwendigkeit vor dem Souverän, dem Wahlvolk.
Wie soll sich ein Parlamentarier vor dem "deutschen Volk" rechtfertigen, wenn er die Grundlage seiner Entscheidung letztlich zwar beschlossen, aber nicht selbst verhandelt hatte?
Wenn eine "Schuldenbremse" zwingt, gewisse Handlungen vorzunehmen und andere zu unterlassen?
Es müsste daher mehr kümmern, ob das "Königsrecht des Parlaments", die Haushaltsgesetzgebung" unzulässig eingeschränkt wird.

Diese mindestens zwei Bedenken werden auch nicht durch Gaucks Worte der "kleinen Augen und engen Herzen" oder von "mehr Europa" geheilt.
Das "mehr Europa" hört und liest man immer wieder und auch jetzt betonen Menschen wie der Bundespräsident, man müsse genau "diese Lehre aus der 'Schuldenkrise'" ziehen. Sowas hat auch nur am Rande mit der ehemaligen DDR zu tun.
Damals, 2008f, war die Lösung, eigentlich Finanzierung, der "Bankenkrise" eine Aufgabe der Nationalstaaten. Die Europäische Kommission und Union beschränkte sich weitgehend auf Ahndung von Wettbewerbsverzerrungen bei angeblich "üppigen Beihilfen". Das aber auch nur bis zu einem gewissen Punkt, wie sich an der Eurohypo zuletzt besehen lässt.
Weshalb, wie er sagte, die Nationalstaaten mittlerweile also "zu klein" geworden seien und allein "nicht mehr stark genug" seien erschließt sich nicht.
Aber auch dieses Thema gab es vor Jahren schon einmal intensiver - Nationalstaaten könnten "in Zeiten der Globalisierung" (allein) nichts mehr regeln. Oder kaum noch etwas.
Trotzdem wurde die Krise, die noch weit größer war als die aktuelle "Schuldenkrise", die im Übrigen originär keine "Staatsschuldenkrise" ist/war, hauptsächlich von Nationalstaaten gelöst und bearbeitet.
Die "Eurokrise" wird mit Mitteln der Nationalstaaten bearbeitet.
Nun könnte man meinen, dies müsse nunmal so sein, weil es ein "mehr Europa" noch nicht gäbe und dies nun endlich "zu schaffen" sei.
Aber auch hier könnte man die Verschwörungstheorie aufbauen, genau solche Krisen würden - wieder einmal - zur weitergehenden "Integration" Europa genutzt.
Zuletzt waren die Äußerungen Gaucks, gerade in dieser Weise, nicht notwendig. Man kann sich auch anderweitig positiv oder gewiss vernehmen lassen, ohne demokratischen Prozessen in dieser Weise vorzugreifen.
Kündigt sich hier etwa ein Bundespräsident an, der die "Freiheit" nach aussen predigt, nach innen und im Sinne gewisser Themen eher eine "bevormundende Haltung" einnimmt?

Aber selbst wenn erfolgte auch das wiederum ohne Befragung der europäischen Völker. Man darf gespannt sein, wie lange dies noch so funktionieren wird - nach der Ablehnung der "Europäischen Verfassung" und Umbenennung in "Lissabon-Vertrag".

Samstag, 9. Mai 2009

Ich habe es langsam satt.

Was?

"Generationengerechtigkeit".

Zumindest wenn sie im praktisch-politischen (Tages-)Diskurs genannt und bemüht wird. Sie wird, wie bspw. auch Statistiken, zunehmend häufiger für allerlei Ideen Konzepte, Ge- und Verbote in Haftung genommen.

Eine sogenannte "Schuldenbremse" soll im Grundgesetz verankert werden.
Der Grund sind Kredite und Verpflichtungen am BIP und gemessen an den jeweils zinszahlenden Bundeshaushalten. Befürworter argumentieren, dass heute aufgenommene Kredite zumindest auch heute mit festen Rückzahlungs- und Tilgungsschritten gekoppelt werden müssten.
Das geht natürlich fehl: Die Gesamt- oder auch nur Teilverschuldung der öffentlichen Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen können nicht innerhalb einer einzigen Generation abgetragen werden. Somit verstößt die Festsetzung eines Tilgungsplans per se gegen das Konzept der Generationengerechtigkeit, da die nachfolgenden Generationen, auf die der Plan zunächst einmal festgesetzt zukommt, nicht "gefragt" werden können, inwiefern das sinnvoll und richtig ist.
Dass Planänderungen ohnehin notwendig werden, wenn sich Umfeldparameter ändern, sollte klar sein; bei massiven Konjunktureinbrüchen kann eine hohe Tilgungsquote sicher nicht eingehalten werden.
Die Befürworter und Propagandeure der "Generationengerechtigkeit" verletzen sie also ebenso - möglicherweise nur etwas weniger als die, die Kredite eingehen und nachfolgende Regierungen vor vollendete Tatsachen stellen.

Im Allgemeinen ist "Generationengerechtigkeit" in diesem Sinne irreführend und unsystematisch: Parlamente und Exekutiven verfügen in unserem politischen System vermittels Bevölkerungsvoten über Durchsetzungsmacht. Das nennt man auch "parlamentarische Demokratie". Natürlich müssen die Menschen zu jeder Zeit die Folgen gesetzgeberischer Entscheidungen von Parlamenten tragen, somit auch Steuern und Kredite. Allerdings wären Anpassungen, weitere Kredite oder Rückzahlungen vor der realen Rückzahlung nominal und virtuell von ebendiesen Parlamenten zu beschließen. Das heisst, dass das ganze Konstruktum von vornherein dem demokratischen Macht- und Wahltakt ausgeliefert. Es ist also keine Lösung des Problems.
Mithin nimmt die Argumentation so gesehen Züge einer "Identitätsthese" anderen Inhalts an: Die Identität von Volk und Regierenden ist in einem parlamentarischen Regierungssystem unmöglich, obgleich es unter aktueller politischer Kultur nicht schaden dürfte, ab und an in Maßen so zu denken.
Im aktuellen Fall aber soll gesagt werden, dass eine Identität zwischen der Generation, die die Schulden aufnimmt und der, die diese abtragen muss, existiert. Dem ist nicht so. Es gibt nicht einmal eine Identität der Entscheidungsträger, mithin ist genau dieser wichtige und eminente Verantwortungsbogen noch fluider und volatiler als die Generationsaggregation. Wahlzyklen takten regelhaft zwischen vier und fünf Jahren. Hernach sind die politischen Entscheidungsträger, die für kritisierte Handlung verantwortlich sind, nicht mehr im Amt. Um die Verantwortung aber zuordnen zu können, müssen entweder stabile, längerfristige Organisationen und Institutionen gebildet werden - das sind dann Parteien und Organisationen - oder sie müssen, sofern vorhanden, in Haftung genommen werden.
Somit werden parlamentarisch agierende Parteien für Entscheidungen von exekutiven Parteimitgliedern als Individuen agierend in Haftung genommen. Das birgt systematische Probleme.

Um die Verantwortung aber über längere Zeitzyklen systematisch und vernünftig nachvollziehbar zuordnen und Stimuli bzw. Sanktionen setzen zu können, müsste "das Volk" an einer langen Amtsinhaberschaft der handelnden Personen interessiert sein. Oder an stabilisierenden Organisationen, also systematisch notwendigen und einflussreichen Organisationen, vulgo: Parteien.
Dem wohnt ein immantentes Stabilisierungsinteresse inne.


Union und FDP argumentieren aus meiner Ansicht nach eher tages- und wochenaktuellen Gesichtspunkten, wie hohe Energiepreise, etc., für die Atomkraft.
Unter anderem diese halten jedoch auch "Generationengerechtigkeit" stets hoch.

Wie bitte soll das zusammen gehen?
Hat jemand außer den Grünen einmal angesprochen, wie grunddumm das nach heutiger technologischem Stand ist? Die Atomkraftwerk-Brennstäbe müssen teilweise noch 10000 (!) Jahre gelagert werden, das sind zig Generationen, die heute nicht gefragt werden können und vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Und bis dato ist es eben nicht möglich auch nur ein sinnvolles und dauerhaftes deutsches Endlager für solche Brennstäbe zu benennen.
Zumal Atomkraftwerke, deren Bau und Betrieb, durch Steuerzahlergeld massiv großsubventioniert wurde. Ob das Geld dann also für Renewables-Subventionen oder AKW-Subventionen ausgegeben wird ist eine eher groteske Diskussion, verliert man dadurch doch das Grundproblem aus dem Blick.

Dabei bin ich keinesfalls so verbohrt, für morgen das 100%-Ziel auszugeben, der Atomausstieg scheint mir aber machbar und sinnvoll zu sein. Erwartbar werden einige nach einer erfolgreichen Wahl aber an einer Änderung interessiert sein.
Atomenergie ist aus kuze und mittlere Frist notwendig; trotzdem sollte noch mehr in effiziente Technologien und in effziente Fördermethoden investiert werden.


Im Allgemeinen ist "Generationengerechtigkeit" ein fragwürdiger Begriff: Ich bin ein Mitglied einer anderen Generation als meine Eltern. Ich kann durch Wahl meine Meinung und Wünsche artikulieren, somit im System selbst über die "Gerechtigkeit" über meine Person entscheiden.
Weshalb also ein Feld der politischen Handlung und Aktion aus dem sytemischen Zusammenhang reißen?
Populismus und Polemik.

Es gibt Berechnungen, die zeigen können, dass heutige Schulden mit folgenden Investitionen in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft eine positive Rendite bedingen. Dazu gehört nach allen Informationen die mir vorliegen das gesamte Bildungssystem vom Kindergarten und der Kita an.
Hier von "Generationengerechtigkeit" in der Finanzierung zu reden wäre grotesk: Die Eltern müssten wie beim Familienwahlrecht mit zusätzlichen Stimmen darüber entscheiden. Dann kann man auch gleich die Eltern in der Wahl befragen.
Und ob den zukünftigen Kindern das System wie es zum kommenden Zeitpunkt sein wird noch so rentirlich nutzen wird, ist fraglich; mithin ist diese Diskussion müßig.
Das sind letztlich Kollektivgüter, die (teil-)individualisiert werden oder werden sollen. Darunter leiden zumeist die, die keine oder nicht ausreichende private Mittel zur Kompensation aufbringen können.
Somit ist das Argument der "Generationengerechtigkeit" auch eines zur weiteren Individualisierung kollektiver sozialstaatlicher Leistungen.